Unser Hausfluß die Böhme

Die Böhme ist ein Kleinfluß von etwa 60 km Länge.
Sie ist befahrbar von km 1,6 Brücke Tetendorf bis zur Mündung in die Aller.
Auf eine Befahrung mit Kanadiern sollte man aus Naturschutzgründen verzichten.

Auf der Böhme gelten Befahrungsregeln.

Laut Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Böhmeaue" im Landkreis Heidekreis vom 25.09.2020
  • ist eine Befahrung von km 0,0 bis km 1,6 ganzjährig verboten.
  • darf die Böhme ab km 1,6 bis zur Mündung in der Zeit vom 15.07. bis 28./29.02. befahren werden,
  • wenn
    • der Wasserstand des Pegels Brock 145 cm nicht unterschreitet mit Kanadiern.
    • der Wasserstand des Pegels Brock 140 cm nicht unterschreitet mit Einer- und Zweierkajaks.
  • darf nur an den offiziellen Einsatzstellen ein- und ausgesetzt werden.

Auskunft beim Landkreis Heidekreis Tel.: 05191 / 970-781 (Herr Heine)
oder beim Abteilungsleiter der Kanuabteilung.

Aktueller Pegelstand: 159 cm am 18.04.2024 08:30 Quelle: www.pegelonline.nlwkn.niedersachsen.de

Kanadier - Sperrzeit - Paddeln nicht erlaubt!

Einer- und Zweierkajaks - Sperrzeit - Paddeln nicht erlaubt!



Verordnungen des Heidekreis (LSG HK 50 Böhmeaue)
Pegel Brock (NLWKN)